Die Erhaltungsrücklage ist das “Sparschwein” Ihrer WEG für kostspielige Massnahmen wie z.B. eine energetische Sanierung.

Häufig kam es bereits zu unangenehmen Überraschungen. Ein Blick in den jährlichen Vermögensbericht verschafft Ihnen Klarheit.

Was tun, wenn die Einladung zur jährlichen WEG-Versammlung nicht kommt? Wir kennen die nächsten Schritte.

Wir kennen die Aufgaben der WEG-Verwaltung und unterstützen Sie bei Ihren Anliegen.

Ihre Abrechnung ist unverständlich?

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Wer wir sind

Wolfgang Brötz

Diplom-Kaufmann
Langjähriger Geschäftsführer im Immobilien-Bereich

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Dr. Achim Zimmermann

Rechtsanwalt, Zertifizierter Verwalter
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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