Was sind die Aufgaben einer guten WEG-Verwaltung? – Die gesetzliche Formulierung, die Verwaltung habe dem Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer nach billigem Ermessen zu entsprechen, bleibt im Allgemeinen. Für eine ordnungsgemäße Verwaltung erfordert das Gesetz u.a.
- die Aufstellung einer Hausordnung,
- die ordnungsmäßige Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums,
- die angemessene Versicherung des gemeinschaftlichen Eigentums zum Neuwert,
- die Ansammlung einer angemessenen Erhaltungsrücklage und
- die Festsetzung von Vorschüssen, also einen Wirtschaftsplan.
Abschließend ist diese Aufzählung nicht. Da sich nicht jeder Einzelfall im Gesetz regeln lässt, haben die Gerichte sich mit einer Reihe von Themen beschäftigt, z.B.
- Unter welchen Umständen kann auf drei Vergleichsangebote verzichtet werden?
- Wie umfangreich und wiederholt dürfen Eigentümer in die Verwaltungsunterlagen Einsicht nehmen?
- Inwieweit können Liquiditätsengpässe durch eine beschränkte Entnahme aus der Instandhaltungsrücklage überbrückt werden?
Je konstruktiver und offener Sie mit Ihrer Verwaltung zusammenarbeiten können, desto leichter lassen sich viele Themen mit dem gesunden Menschenverstand lösen. Wie sind Ihre Erfahrungen, oder haben Sie eine Frage? Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!
Was sind die Aufgaben einer guten WEG-Verwaltung? – Die gesetzliche Formulierung, die Verwaltung habe dem Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer nach billigem Ermessen zu entsprechen, bleibt im Allgemeinen. Für eine ordnungsgemäße Verwaltung erfordert das Gesetz u.a.
- die Aufstellung einer Hausordnung,
- die ordnungsmäßige Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums,
- die angemessene Versicherung des gemeinschaftlichen Eigentums zum Neuwert,
- die Ansammlung einer angemessenen Erhaltungsrücklage und
- die Festsetzung von Vorschüssen, also einen Wirtschaftsplan.
Abschließend ist diese Aufzählung nicht. Da sich nicht jeder Einzelfall im Gesetz regeln lässt, haben die Gerichte sich mit einer Reihe von Themen beschäftigt, z.B.
- Unter welchen Umständen kann auf drei Vergleichsangebote verzichtet werden?
- Wie umfangreich und wiederholt dürfen Eigentümer in die Verwaltungsunterlagen Einsicht nehmen?
- Inwieweit können Liquiditätsengpässe durch eine beschränkte Entnahme aus der Instandhaltungsrücklage überbrückt werden?
Je konstruktiver und offener Sie mit Ihrer Verwaltung zusammenarbeiten können, desto leichter lassen sich viele Themen mit dem gesunden Menschenverstand lösen. Wie sind Ihre Erfahrungen, oder haben Sie eine Frage? Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!