Seit dem Inkrafttreten der Änderungen zum Wohnungseigentumsrecht besteht für Sie als WohnungseigentümerIn die Möglichkeit einer Online-Teilnahme an einer Eigentümerversammlung. Der Gesetzgeber hat sich dabei vorgestellt, dass einzelne Eigentümer sich bequem von Zuhause oder aus dem Büro in die Versammlung „einwählen“ können. Sie müssen dann gar nicht mehr vor Ort sein. Stattdessen kann jeder Eigentümer – so die Vorstellung – sich auch „vom Strand aus“ an der Diskussion und Abstimmung beteiligen.
Wenn Sie als WohnungseigentümerIn z.B. aus beruflichen oder anderen Gründen nicht persönlich an der Präsenzversammlung teilnehmen können, können Sie sich nun mehr Flexibilität bei Ihrer Teilnahme sichern.
Dazu muss zuerst eine Versammlung vor Ort durchgeführt werden. Sie darf noch nicht Online stattfinden. In dieser initialen Versammlung muss dann beschlossen werden, dass in Zukunft auch eine Online-Teilnahme möglich ist. Eine Präsenz-Versammlung wird es künftig immer noch geben. Sie haben dann jedoch die Wahl, ob Sie lieber online teilnehmen möchten.
Daneben können in dieser initialen Versammlung noch weitere Regelungen getroffen werden. Denkbar ist z.B. ein Beschluss, der eine Aufzeichnung zulässt. So können sich einzelne Teilnehmer auch später noch die Versammlung ansehen. Gerne senden wir Ihnen einen solchen Beschluss zu.
Die Durchführung einer teilweise Online-besuchten Eigentümerversammlung führt anfangs zu etwas Mehrarbeit beim Verwalter, die sich aber bereits nach kurzer Zeit für die Wohnungseigentümer auszahlt. Neben den eingesparten Kosten für die Raummiete und der Einhaltung der Hygieneregeln sparen Sie als EigentümerIn viel Zeit bei An- und Abfahrt und ggf. Übernachtungskosten. Die laufenden Vorteile überwiegen die anfänglichen Aufwendungen also klar.
Seit dem Inkrafttreten der Änderungen zum Wohnungseigentumsrecht besteht für Sie als WohnungseigentümerIn die Möglichkeit einer Online-Teilnahme an einer Eigentümerversammlung. Der Gesetzgeber hat sich dabei vorgestellt, dass einzelne Eigentümer sich bequem von Zuhause oder aus dem Büro in die Versammlung „einwählen“ können. Sie müssen dann gar nicht mehr vor Ort sein. Stattdessen kann jeder Eigentümer – so die Vorstellung – sich auch „vom Strand aus“ an der Diskussion und Abstimmung beteiligen.
Wenn Sie als WohnungseigentümerIn z.B. aus beruflichen oder anderen Gründen nicht persönlich an der Präsenzversammlung teilnehmen können, können Sie sich nun mehr Flexibilität bei Ihrer Teilnahme sichern.
Dazu muss zuerst eine Versammlung vor Ort durchgeführt werden. Sie darf noch nicht Online stattfinden. In dieser initialen Versammlung muss dann beschlossen werden, dass in Zukunft auch eine Online-Teilnahme möglich ist. Eine Präsenz-Versammlung wird es künftig immer noch geben. Sie haben dann jedoch die Wahl, ob Sie lieber online teilnehmen möchten.
Daneben können in dieser initialen Versammlung noch weitere Regelungen getroffen werden. Denkbar ist z.B. ein Beschluss, der eine Aufzeichnung zulässt. So können sich einzelne Teilnehmer auch später noch die Versammlung ansehen. Gerne senden wir Ihnen einen solchen Beschluss zu.
Die Durchführung einer teilweise Online-besuchten Eigentümerversammlung führt anfangs zu etwas Mehrarbeit beim Verwalter, die sich aber bereits nach kurzer Zeit für die Wohnungseigentümer auszahlt. Neben den eingesparten Kosten für die Raummiete und der Einhaltung der Hygieneregeln sparen Sie als EigentümerIn viel Zeit bei An- und Abfahrt und ggf. Übernachtungskosten. Die laufenden Vorteile überwiegen die anfänglichen Aufwendungen also klar.